Recht haben und Recht bekommen ist leider - wie immer im Leben - zweierlei.
Daher steht eine kostengünstige Lösung immer im Vordergrund:
1. Kostengrundsatz:
Grundsatz und Umfang der Kostenpflicht (1) Die unterliegende Partei hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, insbesondere die dem Gegner erwachsenen Kosten zu erstatten ()... ."
Das bedeutet: Wer im Recht ist kann die Kosten vom dem verlangen, der im Unrecht ist.
2. Kostenhöhe:
Grundsätzlich ist je nach Art der Problemstellung eine Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) verpflichtend , die sich im Zivil- und Verwaltungsverfahren nach der Höhe des jeweiligen Streitwertes richtet.
Im Strafverfahren erfolgt in der Regel eine Vergütung nach der Rahmengebühr des Rechtsanwalts-vergütungsgesetzes.
3. Wer trägt die Kosten am Ende?
a. Rechtsschutzversicherung:
Sie brauchen sich nicht selbst um die Klärung , ob die Versicherung die Kosten übernimmt kümmern:
Ich bemühe mich kostenlos um Kostendeckung durch Ihre Rechtsschutzversicherung und rechnen wenn dies möglich ist, die Kosten dort ab.
b. Kostenerstattung
durch Gegner / Haftpflichtversicherung:
Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall oder Rechtsstreit verwickelt wurden, trägt der Gegner bzw. die gegnerische Haftpflichtversicherung alle Kosten der Inanspruchnahme eines Rechtsanwaltes.
Es ist Ihr Recht sich auf Kosten des Schädigers bzw. Veranlassers eines Rechtsanwaltes zu bedienen.
Ich sorge auch
dafür, soweit Sie gegen den Gegner Erstattungsansprüche
haben, dass Sie bezahlte Kosten zurückerhalten.
c. Kostentragung durch
den Staat - Beratungshilfe / Prozess-kostenhilfe (PKH):
Wenn Sie finanziell schlechter gestellt sind, soll Ihnen anwaltliche Hilfe vom Staat gewährleistet werde:
Es ist möglich, dass der Staat die Kosten eines Rechtsstreites als Beratungshilfe für Beratungen und außergerichtliche Schreiben übernimmt (Beratungshilfe), aber auch die Kosten von gerichtlichen Verfahren (Prozesskostenhilfe, PKH).
Voraussetzung ist, die Sie nur über geringe Einnahmen und Vermögen verfügen und die Rechtsverfolgung Aussicht auf Erfolg hat.
Ich übernehme die Beantragung dieser Hilfen für Sie, stelle alle nötigen Formulare zur Verfügung und sorge dafür, dass Sie alle nötigen Unterlagen beibringen.
In diesem Fall erfolgt keine Berechnung von Rechtsanwaltskosten von uns Ihnen gegenüber. ( Einzelheiten entnehmen Sie den staatlichen Broschüren)
d. Sie tragen die Kosten selbst:
Wenn Sie die Kosten selst zahlen müssen:
Fragen Sie was Ihr Anliegen / die Beratung / das Verfahren kostet:
Eine ungefähre Größenordnung, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen, kann Ihnen immer und natürlich kostenlos genannt werden.
In der Regel ist ein guter Rat immer billiger, als ohne genügende Kenntnis Fehler zu machen.
Hier finden Sie den Link für die Beantragung der Prozesskostenhilfe /Verfahrenskostenhilfe.
http://www.justizportal.niedersachsen.de/live/live.php?navigation_id=13296&article_id=56738&_psmand=50
Bitte beachten Sie auch das dazugehörige Hinweisblatt, das Ausfüllhinweise und wichtige Belehrungen enthält.
http://www.justizportal.niedersachsen.de/live/live.php?navigation_id=13296&article_id=56738&_psmand=50