Rechtsanwaltskanzlei Gerald Wickles

Verkehrsunfall - Wenn 's gekracht hat:

Kleiner Überblick über die Rechtslage und den Ablauf nach Verkehrsunfällen.

  1. Zum Trost:

Ein Verkehrsunfall trifft die meisten wie ein Blitz aus heiteren Himmel. Im Jahr 2008 ereigneten sich in Deutschland fast 2.294.000 polizeilich erfasste Unfälle, und damit 1,8 % weniger als 2007, aber rund 2 % mehr als 2005. Darunter waren 1.973.000 Unfälle mit Sachschäden (−1,1 % zu 2007) und über 320.000 Unfälle mit Personenschäden (−4,5 % zu 2007; rund −5 % zu 2005). Dabei verunglückten rund 414.000 Personen (−5,2 % zu 2007; −6,1 % zu 2005), 4.477 (−9,5 % zu 2007) von ihnen starben. (Quelle : Wikipedia)

Also: Bleiben Sie gelassen, es passiert auch genauso anderen!!


2. Unfall - was nun:  Ablauf

Zu den Schrecken kommen meist noch Verletzungen wie Prellungen, Halswirbelschleudertrauma usw. und dann auch noch der Papierkrieg mit den Versicherungen und der Polizei:

Vorab: Sein Sie vorsichtig mit Schadensregulierern von Versicherungen!!

Diese vertreten ausschließlich die Interessen der Versicherung und wollen einen Unfall möglichst im Sinne der Versicherung regeln - und das heißt meist die Ansprüche gegen die eigene Gesellschaft so gering wie möglich halten.

Rechtsanwälte vertreten ausschließlich Ihre Interessen und von sonst niemanden !!!

Wir wickeln im Laufe der Jahre hunderte von Unfällen ab, so dass sie sich auf unsere Erfahrung verlassen können.

Zunächst prüft der Rechtsanwalt, wer denn schuld ist.In den meisten Unfällen gibt es eine Vielzahl von Urteilen, so dass sich meist klar sagen lässt, wer die Schuld trägt.


  • Wenn Sie nicht schuld sind, brauchen Sie die Unfallabwicklung nicht vornehmen!!!

Genauso, wie Sie nicht die Reparatur an Ihrem Auto selbst machen müssen und können, kann auch keiner von Ihnen verlangen sich in den Papierkrieg mit den Versicherungen zu stürzten.

Sie können sich der Hilfe eines Rechtsanwaltes bedienen und der Unfallverursacher muss diese Kosten tragen !!!

Wir bringen falls nötig bei Polizei und Zentralruf Halter, Fahrer und Versicherung des Unfallgegners in Erfahrung, geben das Gutachten in Auftrag, stellen alle Rechnungen zusammen und machen sie beim Unfallgegner geltend und überweisen am Ende die Zahlungen der Versicherung.


  • Wenn Sie nur zum Teil schuld sind,

trägt Ihre Versicherung die Schäden des Gegners, die Schäden auf Ihrer Seite wird von Ihrem Anwalt geltend gemacht und entsprechend des Anteiles am Unfall von der gegnerischen Versicherung getragen.


  • Wenn Sie selbst schuld sind,

erfahren Sie das und können so die Kosten des Unfalles dadurch zum Beispiel gering halten, 

- dass Sie keinen Mietwagen nehmen,

- dass Sie nur eine einfache Reparatur am eigenen Wagen machen lassen 

- dass Sie dem Gegner bei Bagatellunfällen anbieten, den Unfall selbst zu bezahlen ohne die Haftpflichtversicherung einzuschalten um so ihren  Schadensfreiheitsrabatt retten.

So oder so: Es lohnt sich immer Bescheid zu wissen.